Brut und Setzzeit

Hunde im Frühling - Rücksicht in der Brut- und Setzzeit

Der Frühling bringt nicht nur Sonnenschein und blühende Landschaften, sondern auch Verantwortung für uns Hundehalter. Während unsere Vierbeiner die aufblühende Natur genießen, beginnt für Wildtiere eine besonders sensible Phase: die Brut- und Setzzeit. In dieser Zeit ist Rücksicht gefragt – aus Liebe zur Natur und zum Schutz ihrer Bewohner.

Was ist die Brut- und Setzzeit?

Die Brut- und Setzzeit ist die Periode, in der viele Arten an Wildtieren – darunter Rehe, Feldhasen, Bodenbrüter und Füchse – ihren Nachwuchs zur Welt bringen und aufziehen.
Sie dauert in den meisten Regionen vom 1. März bis zum 15. Juli. In dieser Zeit verstecken sich Rehkitze regungslos im hohen Gras, Vögel brüten in Bodennestern oder dichtem Gebüsch – und sind dabei besonders störanfällig, insbesondere weil sie keine Fluchtmöglichkeit haben.

Warum selbst brave Hunde zur Gefahr werden können

Selbst ein gut erzogener Hund bleibt ein Beutegreifer – und manchmal genügt schon ein verlockender Geruch, um den Jagdinstinkt zu wecken.
Dabei ist es nicht einmal nötig, dass ein Hund Wild tatsächlich verfolgt.

Wichtig zu wissen: Allein die Anwesenheit und der Geruch von Hunden auf Wiesen oder in Waldrandnähe kann ausreichen, um Elterntiere in Stress zu versetzen, ihre Nester zu verlassen oder Kitze zu verstoßen. Ein Hund, der scheinbar nur „durch die Wiese schlendert“, kann so ungewollt zum Störfaktor werden.

Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit - das gilt in den Bundesländern

 

Von wann bis wann die Brut- und Setzzeit geht bzw. bis wann sie gilt, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Hier ein kleiner Überblick zu den bundesländerspezifischen Verordnungen zur Leinenpflicht:

Niedersachsen

Leinenpflichtzeitraum: 01. April - 15. Juli

Besonderheiten: Gesetzlich vorgeschrieben in freier Landschaft, einschließlich Wäldern, Wiesen und Feldern.

Bremen

Leinenzwang: 15. März - 15. Juli

Besonderheiten: Anleinpflicht in freier Landschaft.

Saarland

Leinenpflichtzeitraum: 01. März - 30. Juni

Besonderheiten: Hunde dürfen nur frei laufen, wenn sie zuverlässig abrufbar im Bereich der Wege sind.

Baden-Württemberg

Leinenpflichtzeitraum: Keine generelle Regelung

Besonderheiten: Gemeinden können eigene Vorschriften erlassen. In vielen Gemeinden gilt beispielsweise in Fußgängerzonen, öffentlichen Anlagen und Naturschutzgebieten Leinenpflicht zum Schutz der Wild- und Jungtiere.

Bayern

Leinenpflichtzeitraum: Keine generelle Regelung

Besonderheiten: Gemeinden können eigene Vorschriften erlassen, beispielsweise für Flächen wie bestimmte Parks und Grünanlagen.
 

Berlin

Leinenzwang: Ganzjährig

Besonderheiten: Generelle Leinenpflicht in der gesamten Stadt, mit Ausnahme der ausgewiesenen Hundeflächen für Freilauf.

Brandenburg

Leinenpflichtzeitraum: Ganzjährig

Besonderheiten: Landesweite Leinenpflicht.

Hamburg

Leinenpflichtzeitraum: Ganzjährig

Besonderheiten: Generelle Leinenpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks.

Hessen

Leinenpflichtzeitraum: Keine generelle Regelung

Besonderheiten: Gemeinden können eigenen Vorschriften erlassen. Es wird aber empfohlen, Hunde während der Brut- und Setzzeit anzuleinen.

Mecklenburg-Vorpommern

Leinenpflichtzeitraum: Ganzjährig in Wäldern

Besonderheiten: Keine spezifische Regelungen zur Brut- und Setzzeit, jedoch gilt in Wäldern eine ganzjährige Leinenpflicht. Auch an vielen anderen Orten gilt Leinenpflicht aus Rücksicht auf die Tiere.

Nordrhein-Westfalen

Leinenpflichtzeitraum: 01. März - 31. Juli

Besonderheiten: Leinenpflicht in der freien Landschaft während der Brut- und Setzzeit, zudem ganzjährig in allen öffentlichen Gebäuden.

Rheinland-Pfalz

Leinenpflichtzeitraum: Keine generelle Regelung

Besonderheiten: Es gilt keine allgemeine Leinenpflicht, lokale Regelungen sind jedoch möglich. Hundebesitzern wird empfohlen, sonst freilaufende Hunde während der Brutzeit anzuleinen.

Sachsen

Leinenpflichtzeitraum: Keine generelle Regelung

Besonderheiten: Keine allgemeine Leinenpflicht, jedoch müssen Hunde jederzeit kontrollierbar sein. Zudem sollten öffentliche Ausnahmeregelungen beachtet werden.

Sachsen-Anhalt

Leinenpflichtzeitraum: 01. März - 15. Juli

Besonderheiten: Anleinpflicht in der freien Landschaft sowie auf angrenzenden öffentlichen Straßen.

Schleswig-Holstein

Leinenpflichtzeitraum: Ganzjährig in Wäldern

Besonderheiten: Keine spezifische Regelung zur Brut- und Setzzeit, jedoch gilt in Wäldern eine ganzjährige Leinenpflicht. Des Weiteren gibt es auch Regelungen zur Leinenpflicht in vielen öffentlichen Bereichen.

Thüringen

Leinenpflichtzeitraum: Ganzjährig in Wäldern

Besonderheiten: Keine spezifische Regelung zur Brut- und Setzzeit, jedoch gilt in Wäldern eine ganzjährige Leinenpflicht. Zudem können auch Gemeinden ganzjährige Sonderregelungen haben, wie z. B. in öffentlichen Bereichen.

Hinweis: Auch in Bundesländern ohne landesweite Leinenpflicht können Kommunen und Gemeinden eigene Vorschriften erlassen. Es ist daher empfehlenswert, sich vor Ort über die geltenden Regelungen zu informieren. Des Weiteren können sich Regelungen mit der Zeit auch ändern.

Wichtig: Auch ohne gesetzliche Pflicht gilt: Rücksicht nehmen, Hund anleinen – besonders in Wiesen, an Waldrändern oder im Unterholz.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Wer die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit ab Frühjahr missachtet, muss mit teils erheblichen Konsequenzen rechnen. Umso wichtiger ist es, gerade in sensiblen Naturphasen wie der Brut- und Setzzeit die Verantwortung ernst und Rücksicht auf die Kinderstube von Hasen und Rehkitzen, Kiebitzen, Rebhühnern und anderen Bodenbrütern zu nehmen und Hunde anzuleinen. Je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes drohen empfindliche Bußgelder – in einigen Fällen sogar strafrechtliche Folgen. So können in Bundesländern wie 

Niedersachsen Geldbußen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

In Schleswig-Holstein sind sogar Bußgelder von bis zu 10.000 Euro möglich.

Besonders schwer wiegt es, wenn Hunde Wildtiere oder ihren Nachwuchs hetzen oder reißen. In solchen Fällen kann der Tatbestand der Jagdwilderei (§ 292 StGB) erfüllt sein – hier drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

5 Tipps für verantwortungsvolles Gassigehen im Frühling

1. Leine dran – besonders in Naturgebieten oder bei Wildsichtung

2. Auf den Wegen bleiben, keine Wiesen oder Felder betreten

3. Wildtier-Warnschilder beachten – diese weisen oft auf geschützte Brutgebiete hin

4. Hund geistig fordern – durch Nasenarbeit, kleine Übungen oder Suchspiele zuhause oder im sicher eingerzäunten Garten.

5. Vorbild sein – Rücksichtnahme zeigt wahre Tierliebe

Fazit: Die Brut- und Setzzeit erinnert uns daran, wie eng unser Miteinander mit der Natur verknüpft ist. Mit wenigen, einfachen Verhaltensregeln können Hundehalter einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Wildtieren leisten. Wer anleint, achtsam geht und Rücksicht zeigt, ermöglicht ein harmonisches Miteinander von Mensch, Hund und Natur – besonders in dieser sensiblen Jahreszeit.

Kommentare Für diesen Beitrag existiert noch kein Kommentar.
Kommentar schreiben