Hund beim Amt anmelden: Das kommt auf dich zu
Ist ein Welpe bei dir eingezogen oder bist du mit deiner Fellnase umgezogen? Als frischgebackener Hundebesitzer oder nach einem Umzug musst du dich als Hundehalter um das An- oder Ummelden deines Vierbeiners kümmern. Was sich anfangs nach viel Bürokratie anhört, ist in Wirklichkeit keine große Sache, solange du gut vorbereitet bist! Im folgenden Beitrag findest du alle Informationen rund um das Thema Hund anmelden: Wo die Anmeldung erfolgt, welche Fristen du einhalten musst und welche Unterlagen du benötigst!
Wo muss ich meinen Hund anmelden?
Wenn du einen Vierbeiner als Mitbewohner hast, musst du diesen verpflichtend zur Hundesteuer anmelden. Je nach Gemeinde kann die Anmeldung online, per Telefon, E-Mail oder auch persönlich im zuständigen Steuer- und Stadtkassenamt deiner Gemeinde erfolgen.
Wohnst du beispielsweise in Niedersachsen, Hamburg oder Berlin, musst du deinen haarigen Begleiter zusätzlich in ein Hunderegister eintragen lassen. Dafür benötigst du
- deinen Personalausweis,
- eine Hundehaftpflichtversicherung für deinen Hund und
- die 15-stellige Transpondernummer des Mikrochips, den dein Tierarzt vorher bei deinem Hund einsetzt.
Das sind die Voraussetzungen für die Anmeldung. Bist du dir unsicher, ob auch in deiner Stadt oder Gemeinde die zusätzliche Anmeldung im Hunderegister anfällt? Dann frag am besten im Steuer- und Stadtkassenamt deiner Gemeinde nach! Musst du deinen Hund im Hunderegister anmelden, werden die Daten auch an das zuständige Amt zur Hundesteuer übermittelt. Eine zusätzliche Anmeldung zur Hundesteuer muss dann nicht mehr erfolgen.
Unser Tipp: Während die Anmeldung zur Hundesteuer oft kostenlos ist, fallen für das Hunderegister Kosten an. Oft ist es günstiger, wenn du die Anmeldung im Hunderegister online durchführst. Hier kannst du mit Gebühren in Höhe von 15–30 Euro rechnen, anstelle von ca. 30–45 Euro, die vor Ort im Amt anfallen.
Hund zur Hundesteuer anmelden: Was brauche ich?
Diese Unterlagen und Infos solltest du für das Formular der Hundesteueranmeldung parat haben:
- deinen Personalausweis
- Alter und Rasse deines Hundes
- das Datum, an dem du ihn bei dir aufgenommen hast
Auch diese Daten kannst du gegebenenfalls angeben:
- Name und Adresse des Vorbesitzers
- die vorherige Wohnadresse
- Sachkundenachweis oder Haltungserlaubnis bei auffällig gewordenen Hunden oder Listenhunden
Nach der Anmeldung erhältst du deinen Steuerbescheid und die Hundesteuermarke für deinen Vierbeiner. Die Steuermarke mit individueller Kennnummer sollte deine Fellnase beim Auslauf sichtbar am Halsband tragen. So kann das Ordnungsamt direkt sehen, dass eine Anmeldung bereits erfolgt ist.
Bis wann muss ich meinen Hund spätestens anmelden?
Wann du deinen Hund anzumelden hast, ist von diesen Umständen abhängig:
- Welpen: Zieht ein kleiner Welpen in deinen Haushalt, dann ist dieser im Alter von 3 Monaten steuerpflichtig.
- Ausgewachsene Hunde: Bei der Aufnahme eines Hundes, der älter als 3 Monate ist, hast du in der Regel 2 bis 4 Wochen Zeit, um ihn zur Hundesteuer anzumelden. Die Regelung kann jedoch von Stelle zu Stelle variieren – schau am besten online auf der Homepage deiner Gemeinde nach!
- Umzug: Auch wenn ihr umgezogen seid, habt ihr in etwa 2 bis 4 Wochen für das Ummelden Zeit. Überprüfe auch hier die Vorgaben deines neuen Wohnorts.
Warum zahlt man Hundesteuer?
Jeder, der in Deutschland einen Hund hält, muss regelmäßig Hundesteuer zahlen. In erster Linie dient die Hundesteuer der Gemeinde – bei der Hundesteuer handelt es sich also um eine kommunale Steuer, die in den allgemeinen Haushaltstopf der Stadt fließt. Wusstest du, dass die Hundesteuer auch dazu beitragen soll, die Zahl der Hundehaltungen zu begrenzen?
Da Katzen früher als Nutztiere dienten und Hunde auch heute noch als Luxusgut gelten, müssen in Deutschland ausschließlich Hundehalter die Steuer zahlen. Eine Abmeldung ist erst möglich, wenn der Hund verstirbt.
Für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind (sogenannte Listenhunde), gilt eine höhere Steuer.
Von der Steuerpflicht befreit sind jedoch
- Blindenführhunde,
- Behindertenbegleithunde und
- speziell ausgebildete Hunde für Menschen mit einer Schwerstbehinderung.
In manchen Kommunen müssen auch Rentner oder Sozialgeldempfänger keine Hundesteuer mehr zahlen, z. B. in Berlin.
Fazit: Auch wenn es lästig erscheint: versäumst du die Anmeldung, begehst du tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße einhergeht. Die über die letzten Monate oder Jahre versäumte Hundesteuer musst du zudem nachzahlen.
Kümmere dich daher am besten zeitig um die Anmeldung und wende dich bei offenen Fragen an deine Gemeinde, da die Regelungen von Fristen und Gebühren variieren können – so hast du die Bürokratie schnell vom Tisch und kannst deine Zeit ganz deinem neuen Mitbewohner widmen!